Wohnungsbauförderung - Wohneigentum
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum zugunsten von Haushalten, die sich aus eigener wirtschaftlicher Kraft am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.
Gefördert werden
- Neubau einschließlich Ersterwerb (als Ersterwerb gilt der Erwerb innerhalb von zwei Jahren nach Bezugsfertigkeit)
- Erwerb vorhandener Wohnungen
- Ausbau, Umwandlung, Umbau und Erweiterung vorhandener Gebäude zu Wohnzwecken.
Gefördert werden Bauherren bzw. Käufer, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Die Einkommensgrenzen sind nach Haushaltsgrößen gestaffelt. Die Förderung erfolgt durch eine Zinsverbilligung des von der Hausbank gewährten Darlehens. Die Höhe des Förderdarlehens und der Zinsverbilligung richten sich nach dem Haushaltseinkommen und der Anzahl der Personen, die zum Haushalt gehören. Die Förderung kann nur in Anspruch genommen werden, sofern die Einhaltung der Einkommensgrenze, die Haushaltsgröße und die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis (junges Ehepaar oder Schwerbehinderte) durch Vorlage einer Bestätigung bei der Hausbank nachgewiesen wird. Die Bestätigung erhalten Sie auf Antrag bei der für den Bau- bzw. Kaufort zuständigen Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Weitere Informationen:
Frau Reuber, Telefon: 0671 / 803-1618
eMail: stefanie.reuber(at)kreis-badkreuznach.de
Nähere Informationen zu den Förderprogrammen des Landes Rheinland-Pfalz sowie Antragsunterlagen finden Sie auch im Internet auf der Homepage der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz und des Ministeriums der Finanzen.