Information über die Entsorgung von Restsperrmüll, Metall, Holz, und Elektro-/Elektronikgeräten  aus Privathaushalten

 

Gemäß Abfallsatzung des Landkreises Bad Kreuznach beinhaltet der Sperrmüllanspruch die kostenlose Abholung über eine Straßensammlung von maximal 4 cbm Restsperrmüll/Metall und Holz pro Jahr und Haushalt.

 

Bitte beachten: 

  • Kälte-/Bildschirm-/Haushaltsgroßgeräte u. sonst. Elektro-/ Elektronikgeräte werden bei der einmal jährlich stattfindenden Straßensammlung nicht mitgenommen.
  • Bei Neukauf nehmen viele Händler des Landkreises elektrische und elektronische Altgeräte, z.T. auch alte Möbel kostenlos zurück. Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass der Händler diese Gegenstände im Rahmen Ihres Sperrmüllanspruchs kostenfrei an einem der Wertstoffhöfe im Landkreis Bad Kreuznach abgeben kann.
  • Restsperrmüll/Metall und Holz stellen Sie bitte voneinander getrennt zur Abholung bereit.
  • In Säcken oder Kartons verpackte Abfälle/Gegenstände werden bei der Straßensammlung nicht mitgenommen und dürfen deshalb nicht herausgestellt werden.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit zur Anlieferung an den Wertstoffhöfen.

  

  

Was gehört nicht zur Straßensammlung?                                 Wie werden diese Abfälle entsorgt?

Abfälle aus gewerbl. und landwirtschaftl. Betrieben

Bitte bei der Abfallberatung 0671/803-1954 nachfragen.

Altreifen

Kostenpflichtige Abgabe an Händler und auf Wertstoffhöfen

Autowracks, Auto-/Motorradteile und -zubehör

Zugelassene Autoverwertungsanlage

Maschinen-/ Motorteile

Schrotthändler u./o. zugelassene Autoverwertungsanlage

Bauschutt, belastet, wie z.B. Rigipsplatten

Restabfallgefäß nur in Kleinmengen; Wertstoffhöfe

Bauschutt, unbelastet  wie Steine, Fliesen, Ziegel,

Waschbecken, Toilettenschüsseln etc.

Mengen bis 1000 kg Wertstoffhöfe, ansonsten Bauschuttrecyclinganlagen, Auskunft gibt Abfallberatung 0671/803-1954.

Tapeten, Tapetenreste

Restabfallgefäß oder Wertstoffhöfe

Eternitplatten (Vorsicht, können Asbest enthalten!)

Bitte bei der Abfallberatung 0671/803-1954 nachfragen.

Hohl-, Spezialglas und ganze Fenster

Bitte bei der Abfallberatung 0671/803-1954 nachfragen.

Fensterglas-/Drahtgitterglas-/Verbundglasscheiben

Restabfallgefäß nur in Kleinmengen; Wertstoffhöfe

Kühl-/Gefrier-/Bildschirm-/Haushaltsgroßgeräte und

sonst. Elektro-/ Elektronikgeräte

Wertstoffhöfe

Bio-/ Restabfälle z.B. in Kartons oder Abfallsäcken

Bio- bzw. Restabfallgefäß und Wertstoffhöfe

Kleidungsstücke

Altkleidercontainer oder Sammlung karitativer Verbände

Nachtspeicheröfen

(Achtung können Asbest enthalten)

Recyclingfirmen

Bitte bei der Abfallberatung 0671/803-1954 nachfragen.

Gasflaschen

Rückgabe an Lieferanten

Harze in Behältern aus Wasserenthärtungsanlagen

Restabfallgefäß und Wertstoffhöfe

Transportverp. wie Kartons, Folien, Kanister, Paletten

Rückgabe an Lieferanten

ganze Wohnungsauflösungen/Hausentrümpelungen

Bitte bei der Abfallberatung 0671/803-1954 nachfragen.

Papier und Kartonagen

Altpapiersammlung

Dispersionsfarben

nach Aushärtung Restabfallgefäß und Werststoffhöfe

schadstoffhaltige Abfälle (Holzschutzmittel-, Lack-, Pflanzenschutz-, Reinigungsmittelreste etc.)

Abgabe am Schadstoffmobil

Tierkadaver

Tierkörperbeseitigungsfirmen

Entsorgung von Restsperrmüll/Metall und Holz aus Privathaushalten

Wertstoffhöfe

 

Straßensammlung

1 mal pro Jahr

Restsperrmüll/Metalle

z.B.: Matratzen, Polstermöbel, sperrige Kunststoffteile (z.B. Duschkabinen, Badewannen etc.),

Bodenbelag (zusammengerollt, max. 2,20 m lang, bis ca. 15 m² pro Stück) Kunststoff-/Metallöltanks

(gereinigt u. zerschnitten), Metallbadewannen/-spülbecken, Fahrräder, Fahrradteile, Kohle-, Öl- und

Gasöfen (bei Ölöfen muss der Tank ausgebaut, entleert u. sauber sein), Drahtzaun (gerollt, auch ummantelt), sonstige Teile aus Metall etc.

Anlieferung

an den

Wertstoffhöfen möglich

(ohne Mengenbegrenzung)

 

Insgesamt können maximal 4 cbm pro Haushalt  bereitgestellt werden!

 

Restsperrmüll/Metalle

und Holz

stellen Sie bitte

voneinander getrennt

zur Abholung bereit.

Holz (auch Kleinteile!)                                                                    - ohne Glas bzw. Spiegel! -

z.B. Schränke Regale, Truhen, Tische, Stühle, Schreibtische, Bretter (bis max. 2,20 m Länge), Sprungrahmen, Holzteile (gebündelt) etc.

Anlieferung

an den

Wertstoffhöfen möglich

(ohne Mengenbegrenzung)

Holz schadstoffbelastet                                                               - ohne Glas bzw. Spiegel! -

z.B.: Außentüren, Fenster, Fensterläden, Garagentore, Holzbalkone, Carports, Zäune, Palisaden, Pergolen, Geräteschuppen, Dachgebälk, Konstruktionshölzer für tragende Teile etc.

Anlieferung

an den

Wertstoffhöfen möglich

 (ohne Mengenbegrenzung)

Von der

Straßensammlung

 ausgeschlossen.

Entsorgung von Elektro-/Elektronikgeräten

Wertstoffhöfe

 

Straßensammlung

 

Kühl-/Bildschirm-/Haushaltsgroßgeräte

z.B.: Kühlschränke/-truhen, Kompressoren, Fernsehgeräte, PC-Bildschirme, Wasch-/Spülmaschinen,

Trockner, Elektroherde etc.

Anlieferung

an den

Wertstoffhöfen möglich

Von der

Straßensammlung

 ausgeschlossen.

Sonstige Elektro-/Elektronikgeräte
z.B.: Radios, Videorekorder, Tonbandgeräte, Receiver, Drucker, Telefone, Staubsauger, Toaster,
Fritteusen (fettfrei), elektr. Zahnbürsten, Kaffeemachinen, Bügeleisen, elektr. Spielzeuge/Geräteteile etc.

Anlieferung an den

Wertstoffhöfen und in Kleinmengen auch am Schadstoffmobil

möglich

Von der

Straßensammlung

 ausgeschlossen.

 

Hecken-/Strauch-/Baumschnitt

Wertstoffhöfe

 

Straßensammlung

 

Nicht dazu zählen: Bio- und Gartenabfälle, die ihrer Größe nach über die Bioabfallgefäße entsorgt werden können (z.B. Laub, Rasenschnitt, Blumenreste etc.)

Anlieferung

an den

Wertstoffhöfen möglich

Von der

Straßensammlung

 ausgeschlossen.

 

 

 

 

      Info Sperrmüll