Tierschutz

Der Mensch trägt die Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf und muss dessen Leben und Wohlbefinden schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Dies ist der Grundsatz des Tierschutzgesetzes. Zudem ist ausgeführt, dass jeder, der ein Tier hält, es angemessen ernähren, pflegen und unterbringen muss, ihm ausreichend Bewegung gewähren muss und die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur artgerechten Tierhaltung besitzen muss.
Für die Überwachung und Umsetzung der Vorgaben des Gesetzes und der daraus resultierenden Verordnungen im Landkreis Bad Kreuznach ist das Veterinäramt zuständig.
In gesetzlich vorgegebenen Stichproben werden die landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen und Pferdehaltungen überwacht, sowie Schlachtereien und Betriebe, die Tierversuche durchführen, überprüft. Ebenso beaufsichtigt das Veterinäramt Betriebe, die gewerbsmäßig Tiere halten oder behandeln, Tiertransporte und Zirkusunternehmen.
Ausserdem gehen die Amtstierärztinnen Beschwerden nach, die dem Veterinäramt aus der Bevölkerung gemeldet werden. Ob ein Hund bei brütender Hitze im Auto zurückgelassen wird, ein Leguan bei Minustemperaturen ausgesetzt ist oder ein Zirkuselefant nicht ausreichend versorgt wird - besorgte Bürger können ihre Beobachtungen an die Kreisverwaltung melden, wenn sie Bedenken wegen nicht ordnungsgemäßer Tierhaltung oder leidender Tiere haben.
Die Amtstierärzte sind bei den Kontrollen u.a. befugt, Auskünfte der betroffenen Tierbesitzer einzuholen, Grundstücke, Geschäftsräume und Stallungen zu betreten und die Tiere zu untersuchen.
Sie versuchen, durch Beratung und Aufklärung den betroffenen Tierhaltern Einsicht zu vermitteln, denn häufig entsteht Tierleid durch falsch verstandene Tierliebe und Unkenntnis des Menschen über die Bedürfnisse des Tieres.
Wenn jedoch die Missstände nicht abgestellt werden, die Tierbesitzer uneinsichtig sind oder die Tiere gravierend vernachlässigt sind, gibt das Tierschutzgesetz der Behörde Möglichkeiten, ordnungsgemäße Zustände einzufordern. Diese reichen vom Erlass einer verwaltungsrechtlichen Verfügung, Einleitung eines Bußgeld- oder Strafverfahrens bis hin zur Wegnahme der Tiere und Tierhalteverbot.
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten
Um den Schutz der Tiere im gewerbsmäßigen Bereich und in Fällen, in denen Tiere regelmäßig für Dritte betreut werden, zu gewährleisten, sieht der Gesetzgeber vor, dass bestimmte Tätigkeiten beim Veterinäramt gemeldet und von der Behörde erlaubt werden müssen.
Informationen zu den genehmigungspflichtigen Tätigkeiten finden Sie hier.
Weitere Informationen
Gesetzestexte:
Links:
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, Mainz
- Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz
Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:
Dr. med. vet. Barbara Rustige, Telefon: 0671 / 803-1802,
eMail: barbara.rustige(at)kreis-badkreuznach.de
Dr. med. vet. Petra Bänsch, Telefon: 0671 / 803-1801,
eMail: petra.baensch(at)kreis-badkreuznach.de
Jörn Butzbach, Telefon: 0671 / 803-1804,
eMail: joern.butzbach(at)kreis-badkreuznach.de
Telefax: 0671 / 803-1849