Tierkörperbeseitigung

 

 

Tierkörper, Tierkörperteile, Schlachtabfälle oder Erzeugnisse sind grundsätzlich über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt zu entsorgen. Einzelne Hunde, Katzen oder Heimtiere dürfen außerhalb von Wasserschutzgebieten auf eigenen Grundstücken begraben werden, wenn der Tierkörper mindestens 50 cm tief in die Erde eingebracht wird. Tote Wildtiere sind von der Beseitigungspflicht ausgenommen. Die unschädliche Beseitigung dieser Tiere ist bei Auftreten einer anzeigepflichtigen Tierseuche anzuordnen. Darüber hinaus lässt der Kreis Kadaver von Rot-, Reh- und Schwarzwild (Wildschweine) in besonders exponierten Lagen beseitigen. Die in Rheinland-Pfalz zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt Rivenich ist zu erreichen unter Telefon: 06508-914311, Telefax: 06508-914332.

Weitere Informationen:


Herr Maurer v. d. Eltz, Telefon: 0671 / 803-1803,
eMail: michael.maurer(at)kreis-badkreuznach.de

Herr Butzbach, Telefon: 0671 / 803-1804,
eMail: joern.butzbach(at)kreis-badkreuznach.de

 

Telefax: 0671 / 803-1849