Spätaussiedler
Spätaussiedler sind Personen mit deutscher Volkszugehörigkeit aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion, aus Polen und anderen im Gesetz genannten Staaten, die im Wege des Aufnahmeverfahrens (d. h. mit Einreisegenehmigung des Bundesverwaltungsamtes Köln) ins Bundesgebiet einreisen und ihren ständigen Wohnsitz nehmen. Der Aufnahmebescheid hat nur vorläufigen Charakter. Die endgültige Entscheidung über das Vorliegen der Spätaussiedlereigenschaft treffen nach der Einreise die örtlich zuständigen Behörden (Kreisverwaltungen bzw. Stadtverwaltungen bei den kreisfreien Städten).
Nach der Einreise werden die Spätaussiedler und ihre Angehörigen in Aufnahmeeinrichtungen des Bundes registriert und auf die Bundesländer verteilt. Dort werden sie in der Regel zunächst in Übergangswohnheimen untergebracht, bis eine Wohnung gefunden ist.Der Spätaussiedlerstatus wird durch eine Bescheinigung dokumentiert. Diese Bescheinigung weist gleichzeitig auch nach, dass die darin genannten Personen (mit Ausnahmen) deutsche Staatsangehörige sind. Eine besondere Einbürgerung, wie dies nach dem früher geltenden Recht erforderlich war, erfolgt nicht mehr. Für Spätaussiedler (nicht aber für die nichtdeutschen Ehegatten und die Abkömmlinge) gilt das Fremdrentengesetz (FRG). Die Spätaussiedler und ihre Angehörigen erhalten, soweit sie nicht über eigenes Arbeitseinkommen bzw. eigene Rente verfügen, die üblichen Sozialleistungen.
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Herr Rach, Telefon: 0671 / 803-1307, Telefax: 0671 / 803-1448
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