Sozialhilfe
jeder soll nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein menschenwürdiges Leben führen können. Das ist auch Ziel des 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII), das zum 01.01.2005 in weiten Teilen in Kraft getreten ist und das frühere Bundessozialhilfegesetz (BSHG) abgelöst hat.
Im SGB XII ist festgelegt, dass jeder, der sich selbst nicht mehr helfen kann und die erforderliche Unterstützung nicht von anderen erhält, Sozialhilfe bekommt. Dabei soll die Leistung den Berechtigten befähigen, unabhängig von Sozialhilfe zu leben.
Die nachfolgenden Selbsthilfemöglichkeiten müssen vorrangig ausgeschöpft werden:
- Selbsthilfe durch Einsatz der Arbeitskraft
- Selbsthilfe durch Eigenmittel
z. B. Rente, Krankengeld, Kindergeld, Arbeitseinkommen, Mieteinnahmen, Wohngeld, Vermögen. - Selbsthilfe durch nahestehende unterhaltspflichtige Angehörige
- Selbsthilfe durch vorrangige Leistungen anderer Sozialleistungsträger
z. B. Krankenkasse, Pflegekasse, Amt für soziale Angelegenheiten
Die Sozialhilfe gliedert sich in die Bereiche: