Rechtliche Betreuung

Was ist das?

Die rechtliche Betreuung ist eine gesetzliche Vertretung. Die Betreuerin oder der Betreuer vertritt die betroffene Person gerichtlich und außergerichtlich.

Wer ist betroffen?

Volljährige Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht besorgen können und nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten werden können.

Wer kann eine Betreuung beantragen oder anregen?

Der Betroffene selbst kann beim Amtsgericht eine Betreuung beantragen. Angehörige, Nachbarn und Behörden können die Betreuung anregen:

  • Amtsgericht, Ringstr. 79, 55543 Bad Kreuznach, Tel. 0671-7080; http://www.agkh.justiz.rlp.de
    für die Stadt Bad Kreuznach und die Verbandsgemeinden Bad Kreuznach, Bad Münster am Stein-Ebernburg, Langenlonsheim, Rüdesheim und Stromberg
  • Amtsgericht, Gymnasialstr. 11, 55566 Bad Sobernheim, Tel. 067 51 93 13-0; http://www.agsob.justiz.rlp.de
    für die Verbandsgemeinden Bad Sobernheim, Kirn und Meisenheim und die Stadt Kirn


Betreuerinnen und Betreuer und  Bevollmächtigte können sich an die Kreisverwaltung als örtliche Betreuungsbehörde wenden, sie

  • berät und unterstützt Betreuerinnen, Betreuer und Bevollmächtigte auf ihren Wunsch
  • sorgt für ein ausreichendes Angebot zur Einführung der Betreuer in ihre Aufgaben und zu ihrer Fortbildung
  • regt die Tätigkeit von Personen und Vereinen an und fördert die Aufklärung und Beratung über Vorsorge-Vollmachten und Betreuungsverfügungen,
  • untersützt die Betreuungsgerichte bei Sachverhaltsfeststellungen und bei der Gewinnung geeigneter Betreuerinnen und Betreuer
  • beglaubigt Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen


Die anerkannten und vom Landkreis geförderten Betreuungsvereine

  • werben ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
  • führen diese in ihre Aufgaben ein, beraten sie, bilden sie fort und ermöglichen ihren Erfahrungsaustausch
  • beraten über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
    • Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt
      Wilhelm-Dröscher-Haus
      Übergasse
      55606 Kirn,
      Frau Karin Stallmann
      Tel. 06752 65 52 Fax 06752 65 69
      awo-btv-kirn(at)t-online.de
    • Betreuungsverein der Lebenshilfe e. V.
      Planiger Str. 82
      55543 Bad Kreuznach
      Frau Heide-Marie Lenhart
      Tel. 0671 7 63 50 Fax 0671 8 96 11 74
    • Ökumenischer Betreuungsverein
      Talweg 1
      55587 Meisenheim
      Herr Norbert Julier
      Tel. 06753 44 12 Fax 06753 44 32
    • SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste im Kreis Bad Kreuznach e. V.
      Ringstr. 15
      55543 Bad Kreuznach
      Herr Thomas Meyer zu Schwabedissen
      Tel. 0671 6 42 07 Fax 0671 7 51 14
      skm.badkreuznach(at)t-online.de
      http://www.skm.bistum-trier.de


Weitere Informationen, auch über Patientenverfügungen

Informationsbroschüren:

  • "Wer hilft mir, wenn..."
    Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügungen“ (Rückporto 0,60 €)
  • Betreuungsrecht (Rückporto 0,85 €)

Diese Broschüren können Sie beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, Ernst-Ludwig-Str. 3, 55116 Mainz anfordern. Bitte fügen Sie einen adressierten und frankierten DIN-A-5-Rückumschlag bei.
Die Broschüren sind kostenlos bei allen Gerichten des Landes Rheinland-Pfalz sowie über das Internet http://www.justiz.rlp.de erhältlich.

  • "Die Rechtliche Betreuung", mit Erläuterungen zur Vorsorgevollmacht, Informationen für Migrantinnen und Migranten in verschiedenen Sprachen erhalten sie hier.

Eine umfangreiche Broschüre "Patientenverfügung" mit entsprechenden Formulierungsvorschlägen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V.


Muster-Vordrucke
Vordrucke Vorsorgevollmacht, Betreuuungsverfügung und Patientenverfügung sind in der Brochüre „Wer hilft mir, wenn...“ enthalten und können unter

http://www.justiz.rlp.de/Ministerium/Service/Formulare einzeln abgerufen werden.

 

Weitere Informationen: