Pflegekinder
Jedes Kind, das nicht bei seinen leiblichen Eltern, sondern für eine längere Zeit in einer anderen Familie lebt, ist ein Pflegekind. Aus den unterschiedlichsten Gründen kann es möglich sein, dass Eltern zunächst Verwandte oder Freunde bitten, für ihr Kind zu sorgen, wenn sie für eine bestimmte Zeit Hilfe bei der Betreuung ihres Kindes brauchen. Eltern können sich aber auch an das Jugendamt wenden, wenn sie Hilfe und Unterstützung bei der Erziehung ihres Kindes wünschen und die Erziehung in einer Pflegefamilie in Betracht kommt. Es gibt Lebensphasen und Situationen in denen ein Unterstützung zuhause nicht mehr ausreicht und andere Menschen – Pflegeeltern - diese Erziehungs- und Betreuungsaufgabe übernehmen müssen.
Pflegefamilien werden gebraucht für Kinder
- deren Eltern schwerwiegende Probleme haben, z. B. Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, soziale und finanzielle Not, psychische Erkrankungen
- deren Eltern mit der Erziehung und Versorgung der Kinder überfordert sind
- die Vernachlässigung und Schläge erfahren haben.
- Diese Kinder können für eine begrenzte Zeit oder auf Dauer nicht mehr bei ihren Eltern leben und brauchen Pflegeeltern.
Pflegeeltern sollen
- ein Pflegekind mehr aus sozialem Engagement als aus familienplanerischen Gründen aufnehmen wollen
- einem Kind eine Chance geben wollen, versäumte Entwicklungen aufzuholen und neue tragfähige Beziehungen einzugehen
- Bereitschaft haben, mit der Herkunftsfamilie zusammenzuarbeiten und eine Rückführung zu unterstützen
- Verständnis für die schwierige Situation des Kindes und seiner Herkunftsfamilie haben
- Belastbarkeit und Durchhaltevermögen bei erzieherischen Schwierigkeiten haben
- der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt offen gegenüber stehen und notwendige Unterstützung anderer Beratungsstellen in Anspruch nehmen
Wir bieten Pflegeeltern
- Vorbereitung und Beratung bei der Aufnahme eines Pflegekindes
- Begleitung und Unterstützung während der Dauer des Pflegeverhältnisses
- Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch bei Pflegeelterntreffen
- Fortbildungsveranstaltungen
- Finanzierung des Lebensunterhaltes des Kindes und Erstattung besonderer Aufwendungen
Das Jugendamt vermittelt auch Kurzzeitpflege für Kinder, die in Notsituationen, z.B. bei Kur oder Krankenhausaufenthalt der Eltern oder in anderen vorübergehenden Notlagen für einen befristeten Zeitraum eine Pflegefamilie brauchen.
Weitere Informationen:
Frau Martin, Telefon: 0671 / 803-1524, Telefax: 0671 / 803-1548,
eMail: gudrun.martin(at)kreis-badkreuznach.de
Herr Porth, Telefon: 0671 / 803-1523, Telefax: 0671 / 803-1548,
eMail: udo.porth(at)kreis-badkreuznach.de
Beihilfen im Rahmen der Vollzeitpflege
Klicken Sie bitte hier um zu den Empfehlungen des Kreisjugendamtes Bad Kreuznach zur Gewährung von einmaligen Beihilfen oder Zuschüssen im Rahmen der Vollzeitpflege gemäß § 39 SGB VIII zu gelangen.
Kindertagespflege
Tagespflege ist die Betreuung eines Kindes zur Förderung seiner Entwicklung durch eine Tagespflegeperson ganztags oder für einen Teil des Tages, z.B. ergänzend zu den Betreuungszeiten in Kindergarten oder Schule.
Die Tagespflege findet entweder im Haushalt der Tagespflegeperson oder im Haushalt der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten statt.
Tagespflegeperson und Personensorgeberechtigte sprechen untereinander erzieherische Belange, tägliche Betreuungszeit, Höhe der Betreuungskosten, Versicherungsfragen u.a. ab und arbeiten im Interesse des Kindes vertrauensvoll zusammen.
Grundsätzlich müssen die Tagespflegepersonen die Fähigkeit haben, verantwortungsbewusst auf die individuellen Bedürfnisse eines Kindes eingehen zu können und seine Entwicklung zu fördern.
Tagespflege kann selbst organisiert oder vom Jugendamt vermittelt werden.
Das Jugendamt
- hilft bei der Suche nach Tagespflegepersonen
- nimmt interessierte Tagespflegepersonen in eine Kartei auf und gibt die Adressen an interessierte Personensorgeberechtigte weiter
- berät Personensorgeberechtigte und Tagespflegepersonen
- ist Ansprechpartner in allen Fragen der Tagespflege
- führt ab September 2006 regelmäßig einen Qualifizierungskurs für interessierte Tagespflegepersonen zum Erwerb der erforderlichen Kompetenzen in der Kindertagespflege durch. Sie haben Interesse? Sprechen Sie uns an!
Weitere Informationen:
Frau Lietze, Telefon: 0671 / 803-1522, Telefax: 0671 / 803-1548,
eMail: agnes.lietze(at)kreis-badkreuznach.de
Adoptionsvermittlungsstelle
Die Adoptionsvermittlung obliegt ausschließlich den Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter, der Landesjugendämter und sonstiger zur Adoptionsvermittlung anerkannter Organisationen.
Beim Kreisjugendamt Bad Kreuznach ist eine eigene Adoptionsvermittlungsstelle eingerichtet.
Der gesetzliche Handlungsauftrag besteht darin, zum Wohl des betroffenen Kindes geeignete Eltern zu suchen. Für Kinder, die nicht bei ihren lieblichen Eltern leben können, stellt die Adoption eine Möglichkeit dar, unter den förderlichen Entwicklungsbedingungen einer Familie aufzuwachsen.
Viele ungewollt kinderlose Paare sehen in der Adoption eines Kindes eine Chance, eine Familie zu gründen. Allerdings steht der Zahl der Kinder, die zur Adoption freigegeben werden, eine viel größere Bewerberzahl gegenüber. Auch bei der hiesigen Adoptionsvermittlungsstelle übersteigt die Zahl der Adoptionsbewerber die Zahl der Kinder, die adoptiert werden können.
Die Adoptionsvermittlungsstelle
- hat nicht die Aufgabe, für kinderlose Ehepaare Kinder zu suchen
- vermittelt liebevolle Eltern für Kinder, die ohne ihre leiblichen Eltern aufwachsen müssen
- berät und betreut Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben wollen
- informiert und überprüft Bewerber, die ein Kind adoptieren wollen
- nimmt bei allen Adoptionen gutachtlich Stellung, auch wenn Stiefeltern oder Verwandte das Kind adoptieren wollen
- berät und unterstützt Adoptierte bei der Suche nach ihrer Herkunft
Hinsichtlich der Vermittlung von Kindern aus dem Ausland gelten besondere Verfahrensvorschriften.
Weitere Informationen:
Frau Lietze, Telefon: 0671 / 803-1522, Telefax: 0671 / 803-1548,
eMail: agnes.lietze(at)kreis-badkreuznach.de
Herr Porth, Telefon: 0671 / 803-1523, Telefax: 0671 / 803-1548,
eMail: udo.porth(at)kreis-badkreuznach.de