
Wichtiges für Mini-Jobberinnen
Die Erklärung des Verzichtes auf die Rentenversicherungsfreiheit bringt viele Vorteile !!!
Durch diese Erklärung gegenüber Ihrem Arbeitgeber erhalten Sie vollwertige Leistungen aus der Rentenversicherung zu einem relativ geringen Beitrag:
- Die Zeit als Mini-Jobberin wird als Wartezeit bei der Rentenversicherung und als vollwertige Pflichtbeitragszeiten, die Voraussetzung für bestimmte Rentenarten und einen früheren Rentenbeginn sind, angerechnet.
- Sie erwerben Ansprüche aus der Rentenversicherung auf Rehabilitationsleistungen und Renten wegen Erwerbsminderung.
- Sie können die staatliche Förderung für eine private Altersvorsorge beanspruchen (Riester-Rente).
Ihre Erklärung hat zur Folge, dass Sie aus Ihrem Einkommen die Differenz zwischen den bereits vom Arbeitgeber gezahlten Beitrag zur Rentenversicherung (15 % bzw. 5% bei Mini-Jobs in Privathaushalten) und dem allgemeinen Beitrag von 19,6 % (NEU) zahlen. Dies sind max. 18,40 € im gewerblichen Bereich bzw. 58,40 € in Privathaushalten. Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht Sie bei Beginn eines Mini- Jobs auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Sie können den Verzicht durch Erklärung jedoch auch nachträglich schriftlich erklären.
Weitere Informationen dazu unter http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__aufstockungRente/navNode.html?__nnn=true