Kriegsopferfürsorge

 

Nach dem Bundesversorgungsgesetz können Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebenen Hilfe vom Staat beantragen. Diese Hilfe hat zum Ziel, die Folgen der Schädigung oder den Verlust des Ehegatten, eines Elternteils oder Kindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Angesichts des fortgeschrittenen Alters von Kriegsopfern und Hinterbliebenen erlangt die Altenhilfe in der Kriegsopferfürsorge eine zunehmende Bedeutung.

Aufgabe der Altenhilfe in der Kriegsopferfürsorge ist es:

  • Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu überwinden oder zu mildern.
  • Älteren Kriegsopfern beispielsweise die weitere Führung eines eigenen Haushaltes zu ermöglichen.
  • Bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte zu helfen.

Folgende Leistungsbereiche sind dabei in erster Linie von Bedeutung:

  • Die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt.
  • Die Hilfe in besonderen Lebenslagen.

Hinweise zu Berechnungsgrundlagen:
Die Grundrente bleibt bei der Berücksichtigung des anzurechnenden Einkommens außer Betracht.
Generell gelten in der Kriegsopferfürsorge höhere Einkommensgrenzen und Vermögensfreigrenzen als in der Sozialhilfe.

 

Weitere Informationen:

Herr Rach, Telefon: 0671 / 803-1407, Telefax: 0671 / 803-1448,

eMail: werner.rach(at)kreis-badkreuznach.de