Kinder und Jugendliche

 

Informationen (nicht nur) für Eltern zu den Themen Kindertagesstätten, Erziehung, Sorgerecht, Unterhaltsangelegenheiten oder auch Sport.

    • Wählen Sie in der linken Menüleiste Ihren gewünschten Fachbereich.

     

    Info-Brief für Eltern und Kindergärten


    Liebe Eltern,
    liebe Erzieherinnen und Erzieher,

    wir möchten Sie unterstützen, Ihre Kinder sicher zum Kindergarten und wieder zurück nach Hause zu begleiten. Gleichzeitig geben wir Ihnen eine Hilfe für die Verkehrserziehung Ihrer Kinder an die Hand. Dabei möchten wir insbesondere alle Eltern ansprechen, deren Kinder einen Bus benutzen müssen. Mit einer sinnvollen Verkehrserziehung können Sie Ihren Kindern die Ängste vor der Busfahrt nehmen und das richtige Verhalten am und im Bus vermitteln. Kinder im Kindergartenalter lernen viel effektiver durch praktische Übungen als durch Theorie. Daher bitten wir Sie, Ihren Kindern das richtige Verhalten durch gutes Vorbild und regelmäßiges Üben nahe zu bringen.

    Aufsichtspflicht

    • Die Kreisverwaltung übernimmt als Träger der Kindergartenkinderbeförderung die Aufsichtspflicht für die Zeit während der Beförderung und somit die Verantwortung dafür, dass die Beförderung zweckmäßig, sicher und ordnungsgemäß durchgeführt wird. Sie verpflichtet deshalb die Unternehmen vertraglich, nur solche Fahrzeuge einzusetzen, die dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schüler– und Kindergartenkinderbeförderung besonders eingesetzt werden, entsprechen. Dieser Anforderungskatalog stellt nicht nur an die technische Anforderung und Ausstattung besondere Ansprüche, sondern auch an die Fahrer, die eine hohe Verantwortung tragen und bei Ihrer Tätigkeit deshalb von allen Beteiligten Unterstützung erfahren sollten.
    • Die Verantwortung für den Weg zwischen Bushaltestelle und Wohnung liegt bei den Eltern. Ihnen obliegt es, die Kinder zum Bus zu bringen und wieder abzuholen, die Kinder alleine den restlichen Weg zurücklegen zu lassen oder anderweitig für die Sicherheit der Kinder auf diesen Wegen zu sorgen.
    • Der Kreisverwaltung muss die Möglichkeit gegeben werden, auf der Heimfahrt befindliche Kinder bei Erreichen der Zielhaltestelle in die Obhut der Eltern zu übergeben.


    Der Weg zur Bushaltestelle

    • Benutzen Sie den sichersten Weg zur Haltestelle - das muss nicht unbedingt der kürzeste Weg sein -
    • Benutzen Sie die Bürgersteige oder Gehwege
    • Wählen sie die richtige Straßenseite, wenn keine Bürgersteige vorhanden sind.
    • Üben Sie das richtige Überqueren der Fahrbahn


    Verhalten an der Bushaltestelle vor der Abfahrt

    • Halten Sie die Kinder an, auf den Warteflächen zu bleiben und nicht auf die Straße zu laufen
    • Sind Haltestellengitter vorhanden, sollen die Kinder sich dahinter aufhalten
    • An allen anderen Haltestellen sollen die Kinder beim Herannahen des Busses von der Bordsteinkante zurücktreten
    • Die Kinder sollen nicht mit dem an- oder abfahrenden Bus mitlaufen
    • Beim Einsteigen sollen die Kinder sich nach Möglichkeit in einer Reihe aufstellen und nicht drängeln – so kommen alle am schnellsten in den Bus.


    Verhalten im Bus

    • Sitzplätze sollten nach Möglichkeit im vorderen Bereich eingenommen werden
    • Die letzte Bank und nach vorne ungesicherte Sitzplätze sollen die Kinder nicht benutzen
    • Sie sollten nicht im Bus stehen, sondern den nächsten freien Platz einnehmen
    • Während der Fahrt sollen die Kinder auf den Sitzen bleiben bis zum Anhalten
    • Beim Aussteigen sollen die Kinder nicht drängeln
    • Es kann vorkommen, dass Kinder sich während der Fahrt undiszipliniert verhalten und dadurch sich oder andere Kinder schädigen können. Es ist Aufgabe der Eltern, erzieherisch auf das Kind einzuwirken und gefährdendes Verhalten zu vermeiden.


    Verhalten an der Bushaltestelle beim Aussteigen


    • Die Kinder sollten rechtzeitig am Bus abgeholt werden, entweder von den Eltern oder durch von den Eltern beauftragte Personen. Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein, um Ihr Kind rechtzeitig am Bus abholen zu können.
    • Beim vorzeitigen Eintreffen des Busses an der Haltestelle erfolgt die Weiterfahrt erst zur fahrplanmäßigen Abfahrtszeit.
    • Nicht zu dicht am Bus stehen bleiben.
    • Nicht vor oder hinter dem Bus herlaufen.
    • Vor überqueren der Straße warten, bis der Bus die Sicht nicht mehr versperrt.
    • Kinder nicht von der anderen Straßenseite aus zum Überqueren der Straße auffordern, sondern selbst die Straße überqueren und die Kinder abholen.


    Kindersicherung im Bus

    • In Fahrzeugen mit bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (PKW und Kleinbusse) dürfen die Kinder nur mitgenommen werden, wenn geeignete Rückhalteeinrichtungen (Kindersitze/ Sitzerhöhungen) verwendet werden.
    • Bitte beachten Sie hierbei, dass der Fahrer des Fahrzeuges die Kinder aus Sicherheitsgründen nicht an- und abschnallen darf. Dies müssen Sie als Eltern und am Kindergarten das Personal der Einrichtung vornehmen.

     
    Begleitung

    • In Zusammenarbeit mit dem Träger des Kindergartens können Begleitpersonen für die Beförderung eingesetzt werden. Die Begleitpersonen sind namentlich zu benennen. Eine kostenfreie Mitfahrt ist möglich. Weitergehende Entschädigungen für die Begleitpersonen können von der Kreisverwaltung nicht übernommen werden. Für die Versicherung einer durch denTräger des Kindergartens eingesetzten Begleitperson ist entscheidend, ob es sich um einen kommunalen oder einen kirchlichen Träger handelt. Bei einem kommunalen Träger erfolgt die Versicherung über den Gemeindeunfallversicherungsverband Rheinland-Pfalz und bei einem kirchlichen Träger über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitswesen und Wohlpfahrtspflege in Mainz.
    • Wir werden bei Bedarf versuchen, für Begleitpersonen eine morgendliche Rückfahrt in den Wohnort bzw. die mittägliche Fahrt zum Kindergarten einzurichten.


     „Kindergartenausweis“

    • Geben Sie Ihrem Kind immer den „Kindergartenausweis“ mit.
    • Bei Vorfällen jeglicher Art soll somit eine schnellstmögliche Mitteilung an Kindergärten, Kreisverwaltung und / oder Eltern erfolgen.


    Allgemeines

    • Für kleine Kinder ist es nicht leicht, sicheres Verhalten zu lernen und zu beachten.  Doch die Sicherheit Ihres Kindes erfordert, diese Dinge regelmäßig zu üben oder zumindest zu besprechen. Begleiten Sie Ihr Kind regelmäßig zur Haltestelle und holen Sie es dort wieder ab. Auf dem Weg zur und von der Haltestelle können Sie täglich üben. Reden Sie mit Ihrem Kind über die erlebten Situationen, und helfen Sie den Kindern die Dinge zu begreifen, und um so sicherer wird der Bustransfer für Ihr Kind.


    Fragen, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge zur Kindergartenkinderbeförderung:
    Kreisverwaltung Bad Kreuznach: 0671 – 803 1640 (Herr Barthelmeh)