Kfz-Zulassung
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Seit dem 27. August 2001 befindet sich die Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Bad Kreuznach in der Industriestraße 36 (neben TÜV) im Industriegebiet von Bad Kreuznach. Hier finden Sie einen Lageplan.
Die beiden meist benötigten Vordrucke für Zulassungsvorgänge können Sie hier zentral herunter laden:
- Einzugsermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden
Bitte beachten!
Seit dem 01.05.2004 ist es für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges erforderlich, dass zusätzlich zu den üblichen Zulassungsunterlagen auch eine Einzugsermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vorgelegt werden muss.
Die Einzugsermächtigung ist vorzulegen für alle zulassungspflichtige und somit auch steuerpflichtige Kraftfahrzeuge bei
- Neuzulassungen
- Umschreibungen
- Wiederzulassungen
- Technischen Änderungen, bei denen aus einem zulassungsfreien Fahrzeug ein zulassungspflichtiges Fahrzeug wird.
Von der Pflicht zur Vorlage einer Einzugsermächtigung können Ausnahmen gewährt werden für Fahrzeughalter, die über keine eigene Bankverbindung verfügen und für Fahrzeughalter mit einem großen häufig wechselnden Fahrzeugbestand. Hier bietet sich die Aufnahme in eine sogenannte Großkundendatei an. Dann gilt eine einmal erteilte Einzugsermächtigung für alle Fahrzeuge, die bisher auf den Halter gemeldet sind bzw. künftig angemeldet werden. Der Antrag auf Erteilung einer solchen Ausnahme bzw. Aufnahme in die Großkundendatei ist vor der Zulassung bei dem örtlich zuständigen Finanzamt zu beantragen. Die erteilte Ausnahmegenehmigung gilt jeweils für ein bestimmtes zuzulassendes Kraftfahrzeug. Ein Hinweis auf bereits bestehende Einzugsermächtigung ist nicht ausreichend.
Bei zulassungsfreien Fahrzeugen (unterliegen nicht der Steuerpflicht) ist eine Einzugsermächtigung nicht erforderlich. Auf die Vorlage einer Einzugsermächtigung kann auch verzichtet werden, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk "H", "Bl" oder "aG" vorgelegt wird.
Die Verwaltung bittet darauf zu achten, dass die entsprechenden Bescheinigungen (Einzugsermächtigung, Bescheinigung des Finanzamtes über eine Ausnahme, Nachweis über ein bestehendes Konto) vor Durchführung der Zulassung vorzulegen sind, sonst kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden. Ein nachträgliches Vorlegen der Bescheinigungen ist nicht möglich.
Hinweis:
Bei Kraftfahrzeugsteuerrückständen ist die Zulassung eines Fahrzeuges nicht möglich! (entsprechend der Landesverordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer)
Öffnungszeiten:
Hauptstelle in Bad Kreuznach
Industriestraße 36
montags bis freitags von 7.30 - 12.00 Uhr - Annahmeschluss: 11.45 Uhr
donnerstags zusätzlich von 14.00 - 18.00 Uhr - Annahmeschluss: 17.45 Uhr
Außenstelle in Kirn
Bahnhofstr. 27
Telefon: 06752 / 8581
Telefax: 06752 / 95020
montags - freitags von 7.30 - 11.00 Uhr
Das Team der Kfz-Zulassungsstelle ist ständig darum bemüht, die Dienstleistungen effektiver sowohl für den Kunden als auch für den verwaltungsinternen Ablauf zu gestalten.
Anschriftenänderungen Fahrzeugschein
Es besteht die Möglichkeit, Änderungen von Anschriften bei Umzug innerhalb des Kreises beim Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen. Höhere Gebühren entstehen dadurch nicht. Dieser Service erspart aber den Weg zur Zulassungsstelle.
Saisonkennzeichen
Mit einem Saisonkennzeichen kann man sich die jährlichen Anmeldungen des Fahrzeuges im Frühjahr und Abmeldungen im Herbst sparen. Man erhält ein Kennzeichen, auf dem der vorher bestimmte jeweilige Zulassungszeitraum eingedruckt ist. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- bei stillgelegten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung über die erfolgte Stilllegung des Fahrzeugs/entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
Hinweise:
Bei Zulassung auf eine juristische Person (z.B. GmbH, AG, KG, OHG - nicht Einzelunternehmen) ist außer den nachstehend genannten Unterlagen noch ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Bei Fahrzeugzulassungen auf Minderjährige wird außer den erforderlichen Fahrzeugpapieren eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile sowie deren Personalausweis benötigt. Die Unterschriften sind auf der Zulassungsstelle zu leisten.
Die erforderlichen Unterlagen für besondere Zulassungen, z.B. Rote Kennzeichen für wiederkehrende Verwendung (Kfz-Händler), Zulassungen historischer Fahrzeuge, Ausfuhrkennzeichen, Oldtimer-Zulassungen können Sie unter der Tel.-Nr. 0671 / 803-1354, -1351 oder -1350 bei der Zulassungsstelle der Kreisverwaltung erfragen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die
- Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie Bankkarte (bei Firmen Nachweis über das Bestehen einer Großkundendatei beim Finanzamt oder Geschäftskontoauszug)
- Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeuges, das bisher ein auswärtiges Kennzeichen hatte
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden - Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Bisherige (auswärtige) Kennzeichenschilder
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie Bankkarte (bei Firmen Nachweis über das Bestehen einer Großkundendatei beim Finanzamt oder Geschäftskontoauszug)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassung eines derzeit stillgelegten Fahrzeuges, das früher ein auswärtiges Kennzeichen hatte
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Abmeldebescheinigung über die erfolgte Stilllegung des Fahrzeugs/entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie Bankkarte (bei Firmen Nachweis über das Bestehen einer Großkundendatei beim Finanzamt oder Geschäftskontoauszug)
- Umschreibung von außen ohne Halterwechsel eines zugelassenen Kraftfahrzeuges
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Bisherige (auswärtige) Kennzeichenschilder
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie Bankkarte (bei Firmen Nachweis über das Bestehen einer Großkundendatei beim Finanzamt oder Geschäftskontoauszug)
- Zulassung von außen ohne Halterwechsel eines abgemeldeten Kraftfahrzeuges
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Abmeldebescheinigung über die erfolgte Stilllegung des Fahrzeugs/entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie Bankkarte (bei Firmen Nachweis über das Bestehen einer Großkundendatei beim Finanzamt oder Geschäftskontoauszug)
- Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeugs das bereits im selben Kreis zugelassen ist
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU
- )Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie Bankkarte (bei Firmen Nachweis über das Bestehen einer Großkundendatei beim Finanzamt oder Geschäftskontoauszug)
- Zulassung eines derzeit stillgelegten Fahrzeugs das vorher im selben Kreis zugelassen war
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Abmeldebescheinigung über die erfolgte Stilllegung des Fahrzeugs/entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie Bankkarte (bei Firmen Nachweis über das Bestehen einer Großkundendatei beim Finanzamt oder Geschäftskontoauszug)
- Zulassung eines derzeit stillgelegten Fahrzeugs auf den bisherigen Fahrzeughalter
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Abmeldebescheinigung über die erfolgte Stilllegung des Fahrzeugs/entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie Bankkarte (bei Firmen Nachweis über das Bestehen einer Großkundendatei beim Finanzamt oder Geschäftskontoauszug)
- Stilllegung eines Fahrzeugs
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder
- Ausstellung eines Fahrzeugscheines (z.B. bei Verlust, Diebstahl)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bestätigung der Polizeidienststelle über die Verlustanzeige
- Verlusterklärung erhältlich bei der Zulassungsstelle
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
- Ausstellung eines Ersatzfahrzeugbriefes (z.B. bei Verlust, Diebstahl)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bestätigung der Polizeidienststelle über die Verlustanzeige
- Verlusterklärung erhältlich bei der Zulassungsstelle
- Erneuerung von Kennzeichenschildern bei Beschädigung
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder
- Erneuerung von Kennzeichenschildern bei Verlust oder Diebstahl ("Umkennzeichnung")
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bestätigung der Polizeidienststelle über die Verlustanzeige
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
- Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Wohnungswechsel im selben Kreis
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
- Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Änderung des Namens
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
- Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischen Änderungen
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
- Kurzzeitkennzeichen (Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Erneuern abhanden gekommener Plaketten auf den Kennzeichenschildern
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)
Info-Kontakt Kfz-Zulassungsstelle:
Telefon: 0671 / 803-1354, Telefax: 0671 / 803-1372
