Jagdscheine
Wer die Jagd ausübt, muss folgende Nachweise mit sich führen:
- Einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein
- Eine auf seinen Namen lautende Waffenbesitzkarte
- Die schriftliche Jagderlaubnis des Jagdausübungsberechtigten (beim Jagen in einem fremden Revier)
- Diese Nachweise sind auf Verlangen von Polizeibeamten und Jagdschutzberechtigten vorzuzeigen.
Voraussetzungen für die Erteilung eines Jagscheines:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Prüfung der Zuverlässigkeit und körperliche Eignung
- Bestehen der Jägerprüfung
- Jagdhaftpflichtversicherung
Gebühren für die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines:
- Einjahresjagdschein: 96,00 €
- Zweijahresjagdschein: 150,00 €
- Dreijahresjagdschein: 180,00 €
Jägerprüfung
Die theoretische und praktische Ausbildung zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung (jagdliche Ausbildung) erfolgt nach einem Rahmenplan der obersten Jagdbehörde in einem anerkannten Ausbildungskurs
- bei einem Jagdverband oder bei einer Jagdschule oder
- von mindestens sechsmonatiger Dauer bei einem Mentor.
Der Antrag
Der Antrag auf Zulassung der Jägerprüfung ist spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin an die untere Jagdbehörde zu richten.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 240 €
weitere Informationen:
Frau Dörschug, Telefon: 0671 / 803-1303, Telefax: 0671 / 803-1370
eMail: brigitte.doerschug@kreis-badkreuznach.de