Integrierte Gesamtschule

Die Integrierte Gesamtschule (IGS) wurde durch das Achte Änderungsgesetz zum Schulgesetz vom 17. März 1992 als Regelschule in Rheinland-Pfalz eingeführt.
Ziele und Abschlüsse
In der IGS werden die einzelnen Klassen aus Kindern unterschiedlicher Herkunft, Begabung und Neigung gebildet. Dadurch wird gemeinsames Lernen über die Grundschulzeit hinaus bis zur 9. bzw. 10. Klassenstufe möglich. Eine Versetzung findet erstmals von Klassenstufe 9 nach Klassenstufe 10 statt. Ziel der Gesamtschule ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, erfolgreich einen der folgenden Abschlüsse, die denen des gegliederten Schulsystems entsprechen, zu erreichen:
- die Berufsreife (Hauptschulabschluss) nach Klasse 9
- den Qualifizierten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) nach Klasse 10
- die Übergangsberechtigung in die Gymnasiale Oberstufe
- den schulischen Teil der Fachhochschulreife und
- die Allgemeine Hochschulreife.
Strukturen
Die derzeit 35 Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz sind überwiegend als vierzügige Schulen mit einer Gymnasiale Oberstufe errichtet.
Unterrichtsfächer und Fachbereiche der Integrierten Gesamtschule
In den Klassenstufen 5 und 6 können zur besseren Förderung der unterschiedlich leistungsfähigen Schülerinnen und Schüler in einigen Unterrichtsstunden der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik kleinere Lerngruppen gebildet werden.
1. Pflichtbereich:
- Religion / Ethik
- Deutsch
- Englisch
- Mathematik
- Gesellschaftslehre, Arbeitslehre
- Naturwissenschaften: Biologie, Physik, Chemie
- Musik, Bildende Kunst
- Sport
- Klassenleiterstunde
2. Wahlpflichtbereich:
- 2. Fremdsprache: Französisch oder Latein
- Bildungsgangübergreifende Wahlpflichtfächer aus den Themenfeldern: Arbeit und Wirtschaft, Naturwissenschaft und Technik, Handwerk und Künste, Gesundheit und Sport
3. Wahlfreier Bereich:
- 3. Fremdsprache
- andere Wahlfächer, z.B. Chor/Orchester, Sport, Arbeitsgemeinschaften Förderunterricht
Ab Klassenstufe 6 setzen die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Neigung und ihrer Begabung im Wahlpflichtbereich aus einem breiten Angebot ihren eigenen Schwerpunkt. Die Schülerinnen und Schüler wählen ein Fach oder eine Fächerkombination. Den unterschiedlichen Leistungsständen (Begabungen, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft) wird durch eine Leistungsdifferenzierung auf mindestens zwei Anforderungsebenen in einzelnen Fächern (zunächst Englisch und Mathematik, später Deutsch und Physik) Rechnung getragen. Damit ist jedoch noch keine endgültige Entscheidung über den Schulabschluss getroffen.
In den Fächern Gesellschaftslehre und Arbeitslehre, Musik, Bildende Kunst und Sport sowie Religion oder Ethik werden die Schülerinnen und Schüler auch weiterhin gemeinsam unterrichtet. Die gymnasialen Oberstufen der Gesamtschulen sind zum Teil als „Profil-Oberstufen“ organisiert oder setzen auf andere Weise Schwerpunkte. Für Schülerinnen und Schüler ohne eine 2. Fremdsprache bieten alle Integrierte Gesamtschulen in der Jahrgangsstufe 11 Anfangsunterricht in Französisch oder Latein an.
Aufnahmebedingungen
- Erfolgreicher Besuch der Grundschule
- Geregeltes Auswahlverfahren (nach Leistungsgruppen gewichtetes Losverfahren), wenn die Zahl der Anmeldungen die der möglichen Aufnahmen übersteigt
Hier können Sie den Info-Flyer zur IGS herunter laden.