Hilfen bei der Erziehung

Das Jugendamt hat zur Aufgabe, Kinder, Jugendliche und Familien in problematischen Lebenssituationen zu unterstützen. Wenn Eltern besondere Probleme mit der Erziehung ihrer Kinder haben, können sie sich an das Jugendamt wenden. Gemeinsam werden dann Lösungsmöglichkeiten und Hilfsangebote gesucht bzw. ausgewählt. Ziel dabei ist, dass die Probleme von den Betroffenen möglichst eigenverantwortlich gelöst werden können.

Gegen den Willen der Betroffenen wird das Jugendamt nur in ganz wenigen Ausnahmesituationen und mit gerichtlicher Genehmigung Hilfen gewähren und durchführen. Grundsätzlich ist die Aufgabenwahrnehmung vom Prinzip des Angebotes und nicht von Zwang gekennzeichnet.

Es gibt folgende erzieherische Hilfen:

  • Erziehungsberatung:
    Die Erziehungsberatungsstellen bieten Müttern und Vätern professionelle Beratung bei Erziehungsproblemen.
    Als Hilfe für ältere Kinder, Jugendliche und junge Volljährige oder straffällig gewordene junge Menschen gibt es die sogenannte Soziale Gruppenarbeit. In dieser Gruppenarbeit sollen die Betroffenen lernen, Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme gemeinsam mit anderen Betroffenen zu überwinden.
  • Erziehungsbeistand, Betreuungshelferinnen und -helfer:
    • Betreuungshelferinnen und -helfer unterstützen Eltern professionell bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen älterer Kinder und Jugendlicher. Sie stehen den Jugendlichen mit Rat und praktischer Hilfe zur Seite. Ziel ist das Erreichen von Selbständigkeit der betroffenen Jugendlichen.
    • Sozialpädagogische Familienhilfe ist die intensivste ambulante Hilfe, die Familien gewährt werden kann. Sozialpädagogische Familienhelfer und Familienhelferinnen gehen in die Familie und unterstützen sie durch Betreuung und Begleitung bei ihren Erziehungsaufgaben und bei der Bewältigung von Familienkonflikten. Ziel ist es, dass die Familie auf Dauer mit den sich ihr stellenden Aufgaben eigenständig zurechtkommt.
    • Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen unterstützen, durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und durch Elternarbeit. Der Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie soll so gesichert werden. Die Betreuung ist hierbei intensiver als z. B. in einem Hort.
    • Vollzeitpflege wird dann gewährt, wenn bestimmte Umstände es erfordern, dass ein Kind rund um die Uhr in einer anderen Familie leben und erzogen werden muss. Das ist dann der Fall, wenn die Herkunftsfamilie nicht in der Lage ist, Bedingungen zu schaffen, die für eine gesunde Entwicklung des Kindes nötig sind. Eine Pflegefamilie versucht einem Kind einen Lebensrahmen zu geben, in dem es seiner natürlichen Entwicklung nachgehen kann. Keine Pflegefamilie ist wie die andere. Ein Pflegekind braucht eine für seine Bedürfnisse geeignete Pflegefamilie. Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes prüft und vermittelt die geeignete Pflegefamilie für das Kind und berät und unterstützt sowohl die Pflegeeltern als auch die leiblichen Eltern während der Zeit des Pflegeverhältnisses.
  • Heimerziehung, sonstige Betreute Wohnform:
    Durch eine Kombination von Alltagsleben und pädagogischen und therapeutischen Angeboten sollen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung unterstützt werden. Diese Form der Hilfe findet man in einer Einrichtung über Tag und Nacht, der sog. Heimerziehung oder in einer sonstigen Betreuten Wohnform.
    Entsprechend dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes bzw. Jugendlichen soll versucht werden, eine Rückkehr in die Familie zu ermöglichen, oder das Heim und Betreute Wohnen kann, je nach den Erziehungsbedingungen der Herkunftsfamilie, eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung:
    Außerhalb der Familie können Jugendliche und junge Volljährige auch eine individuelle Betreuung und Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte erhalten. Die intensive Einzelbetreuung hat die eigenverantwortliche Lebensführung des Betroffenen zum Ziel.

Insgesamt gilt:

Eine Entscheidung, welche konkrete, von diesen hier angezeigten Hilfearten in Anspruch genommen werden sollte, muss im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden. Die Hilfe ist auch voraussichtlich für einen längeren Zeitraum durchzuführen. Der Einzelfall muss genau geprüft werden.

Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollte zusammen mit den Eltern und dem Kind bzw. Jugendlichen ein genauer Hilfeplan aufgestellt werden. Dieser Plan enthält eine Feststellung über den individuellem Bedarf, über die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen und ist unter Beteiligung der Betroffenen regelmäßig fortzuschreiben.

 

Weitere Informationen:
Frau Berndt, Telefon: 0671 / 803-1521, Telefax: 0671 / 803-1548,
eMail: ingrid.berndt(at)kreis-badkreuznach.de