Hilfe zum Lebensunterhalt
Bei zu geringem Einkommen oder zu geringer Rente und fehlendem Vermögen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Bei der Antragstellung muss allerdings die eigene finanzielle Situation und die der Kinder mit eigenem Einkommen offengelegt werden, da gut verdienende Kinder zur Zahlung herangezogen werden können. Auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat jeder Anspruch, der den notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Arbeitskraft, Einkommen und Vermögen) noch mit Hilfe anderer bestreiten kann.
Die Leistung umfasst:
- den für den Berechtigten und seine Angehörigen maßgebenden Regelsatz
- die tatsächlichen angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung
- ggfls. ein Mehrbedarf, z.B. bei Behindertenausweismerkzeichen „G“ oder für kostenaufwendige Ernährung
- ggfls. Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
- einmalige Leistungen für Erstausstattungen für Wohnung mit Haushaltsgeräten, für Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie für mehrtägige Klassenfahrten
- ergänzende Darlehen.
weitere Informationen:
Herr Wendel, Telefon: 0671 / 803-1409, Telefax: 0671 / 803-1448
eMail: klaus.wendel(at)kreis-badkreuznach.de