Neue Dienststellen

Seit dem 13. Juli 2011 befinden sich die

  • Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle),
  • die Straßenverkehrsbehörde sowie
  • die Ordnungsbehörde (incl. Jagd- und Waffenscheinstelle)

des Landkreises Bad Kreuznach in der Industriestraße 36 (neben TÜV) im Industriegebiet von Bad Kreuznach. Hier finden Sie einen Lageplan.


Fahrerlaubnis - Fragen und Antworten

Erstmaliger Antrag


Erstanträge können bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. bei der Stadtverwaltung Kirn oder auch bei der Kreisverwaltung erfolgen. Eine persönliche Vorsprache ist notwendig.

 

Folgende Unterlagen sind hierfür erforderlich:

  • Antrag (erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule)
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Überweisungsbeleg über die Gebührenzahlung in Höhe von derzeit 38,30 €
    (darüber hinaus ist bei der Stelle der Beantragung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,10 € zu entrichten)

 

Umtausch und Verlängerung


Die alten grauen und rosa Führerscheine brauchen in der Regel nicht umgetauscht zu werden. Die alten Fahrerlaubnisse bleiben grundsätzlich im bisherigen Umfang gültig.

 

Hinweis für alle Umtauschfälle

 

Ein Umtausch (ohne Verlängerung) kostet in der Regel 24 €. Zur Beantragung muss der Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein Lichtbild vorgelegt werden. Umtauschanträge können bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (außer Bad Münster a. St. - Ebernburg und Bad Kreuznach) bzw. bei der Stadtverwaltung Kirn oder auch bei der Kreisverwaltung erfolgen.

 

Ein Umtausch einschließlich Verlängerung ist nur bei den nachstehenden Fällen notwendig:

 

Klasse 2:
Inhaber der Klasse 2 verlieren die Fahrberechtigung mit der Vollendung des 50. Lebensjahres. Die Geltungsdauer wird auf Antrag verlängert, wenn seit dem Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind. Verlängerungsanträge sollten rechtzeitig, das heißt ca. drei Monate vor dem 50. Geburtstag, gestellt werden.

 

Klasse 3:
Für Inhaber/innen, die 50 Jahre alt werden bzw. sind, ist ein Umtausch sowie die Verlängerung nur notwendig, wenn die Fahrberechtigung für LKW mit einem einachsigen Anhänger (Gesamtgewicht des Zuges über 12 t bis max. 18,5 t) benötigt wird. Inhaber der Klasse 3 verlieren die Fahrberechtigung der Klasse CE79 mit der Vollendung des 50. Lebensjahres. Eine Beantragung bzw. Verlängerung ist jedoch noch möglich, wenn seit Erreichen des 50. Lebensjahres bzw. Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind. Die Fahrberechtigung der Klasse 3 für PKW und LKW bis 7,5 t und einachsige Anhänger (Gesamtgewicht des Zuges bis 12 t) bleibt nach der Vollendung des 50. Lebensjahres unbefristet und ohne ärztliche Untersuchungen gültig.
Für beide Verlängerungsfälle muss ein Nachweis über eine ärztliche Eignungsuntersuchung und ein augenärztliches Attest oder Gutachten beigebracht werden, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin 50 Jahre alt ist.

Die Formulare sind beim Arzt oder der Fahrerlaubnisbehörde erhältlich. Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 42,60 €.

 

Ein Umtausch ist in folgenden Fällen vorteilhaft:

 

Klasse 1a (alt):
Wer als Inhaber/in einer Klasse 1a leistungsunbeschränkte Motorräder fahren möchte, muss nur noch den Umtausch in die leistungsunbeschränkte Klasse A beantragen. Einzige Voraussetzung ist ein 2-jähriger Vorbesitz der Klasse 1a. Eine Prüfung oder ein Fahrpraxisnachweis ist nicht mehr erforderlich.

 

Klasse T:
Altinhaber der Klasse 3, die von der neuen Klasse T (Geltungsumfang siehe Gegenüberstellung) Gebrauch machen möchten, müssen den alten Führerschein ebenfalls umtauschen lassen. Voraussetzung ist eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft.


weitere Informationen:


Frau Vogel, Telefon: 0671 / 803-1324, Telefax: 0671 / 803-1370
eMail: katharina.vogel(at)kreis-badkreuznach.de
Frau Jürgens, Telefon: 0671 / 803-1322, Telefax: 0671 / 803-1370
eMail: nadine.juergens(at)kreis-badkreuznach.de
Herr Enders, Telefon: 0671 / 803-1323, Telefax: 0671 / 803-1370
eMail: gebhard.enders(at)kreis-badkreuznach.de
Herr Stein, Telefon: 0671 / 803-1325, Telefax: 0671 / 803-1370
eMail: klaus.stein(at)kreis-badkreuznach.de