Entsorgungstermine

Restmüll, Biomüll, Wertstoffe und Schadstoffe


  • Terminänderungen bei der Schadstoffsammlung im 1. Quartal 2012!

    Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Bad Kreuznach (AWB) macht darauf aufmerksam, dass die bereits veröffentlichten Termine der Schadstoffsammlung von Donnerstag, 12. Januar auf Montag, 9. Januar und von Donnerstag, 15. März auf Montag, 5. März vorverlegt worden sind.

       

    Betroffen sind die folgenden Standplätze:

         

    - Kirn, Parkplatz Kiesel, von 8.30-9.30 Uhr

    - Bad Sobernheim, Johannisplatz, von 10.00-11.00 Uhr

    - Meisenheim, Parkplatz an der Feuerwehr, Obertor 27, von 11.30-12.30 Uhr

    - Bad Kreuznach, Parkplatz Mannheimer Straße gegenüber Friedhof, von 13.45-14.45 Uhr

      

 

 


  

 


 

Sperrmüll

 

Die Sperrmüllabfuhr findet einmal jährlich in Form einer Straßensammlung statt.

Eine Abholung auf Abruf ist nicht möglich!

 

 

 

   

Elektro- und elektronische Geräte gehören nicht zum Sperrmüll!

Sie müssen immer an den Handel zurückgegeben oder an einem der fünf Wertstoffhöfe im Landkreis abgegeben werden.



 

 

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 10 Abs. 3 der Abfallsatzung des Landkreises es nicht erlaubt ist, bereit gestellten Sperrmüll nach brauchbaren Gegenständen zu durchsuchen oder Gegenstände zu entfernen.

Zuwiderhandlungen erfüllen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

- polnische Übersetzung -


Powiatowe przedsiebiorstwo oczyszczania informuje, ze na mocy § 10 Pkt. 3 przepisow dotyczacych oczyszczania miasta i powiatu, zabrania sie przeszukiwania i zabierania wystawionych do wywozu przedmiotow (wystawka). Nie przestrzeganie powyzszego zakazu jest niezgodne z prawem i podlega karze grzywny do 5000€ wlacznie.

Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb