Elterngeld

Für alle ab dem 01.01.2007 geborenen Kinder gilt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Grundsätzlich kann ein Elternteil alleine max. 12 Lebensmonate und beide Elternteile zusammen 14 Lebensmonate des Kindes Elterngeld beantragen. Hiervon gibt es für ein allein sorgeberechtigten Elternteil Ausnahmen. Elterngeld kann in dem Zeitraum ab Geburt bis zum 14. Lebensmonat des Kindes beantragt werden. Die Auszahlung des Elterngeldes kann als ganzer Monatsbetrag oder als halber Monatsbetrag auf  doppelte Laufzeit erfolgen. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des in den 12 Monaten vor Geburt des Kindes bzw. vor der Mutterschutzfrist durchschnittlich erzielte Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Bei einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit unter 1.000,--.€ erhöht sich o.g. Prozentzahl.
Der Elterngeldhöchstbetrag beträgt mtl. 1.800,-- €.

Eine Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezuges ist bis zu 30 Stunden wöchentlich zulässig (Ausnahme: Berufsausbildung). Jedoch ist jegliches Einkommen aus Erwerbstätigkeit (auch Einkünfte aus einem Mini-Job) während des Elterngeldbezuges auf das Elterngeld anzurechnen.

Das Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300,-- € monatlich gezahlt, auch wenn die Antragstellerin / der Antragsteller vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt hat.

Mutterschaftsgeld, der Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld und Dienstbezüge werden für die Zeit der Mutterschutzfrist nach Geburt des Kindes auf das Elterngeld angerechnet.

Das Elterngeld erhöht sich um den Geschwisterbonus, wenn im Haushalt zwei Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, drei oder mehr Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder ein behindertes Kind welches, das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, leben. Der Geschwisterbonus beträgt zehn Prozent vom Elterngeld, mindestens 75,-- €.

Die Informationsbroschüre „Elterngeld und Elternzeit“ und den Elterngeldantrag finden Sie auf der Seite des Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz

Des weiteren können Sie die sog. „Elternbriefe“ bis zum 8. Lebensjahr des Kindes kostenlos angefordert oder hier eingesehen bzw. ausgedruckt werden. Der  Arbeitskreis „Neue Erziehung“ hat diese Briefe entsprechend dem Alter des Kindes entwickelt. Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit und unter Mitwirkung von Eltern, Pädagogen, Ärzten, Erzieherinnen und anderen Fachleuten wurde versucht, die wichtigsten Fragen, die Eltern heute zu einer guten und zeitgemäßen Erziehung ihrer Kinder haben, zu beantworten.

 


weitere Informationen:


Frau Jendral-Julius, Telefon: 0671 / 803-1511, Telefax: 0671 / 803-1548,
eMail: astrid.jendral-julius(at)kreis-badkreuznach.de
VG Stromberg, VG Bad Kreuznach, VG Bad Münster a. St.-Ebernburg, VG Bad Sobernheim

 

Frau Hoseus, Telefon: 0671 / 803-1512, Telefax: 0671 / 803-1548,
eMail: melanie.hoseus(at)kreis-badkreuznach.de
Stadt Kirn, VG Kirn-Land, VG Rüdesheim

 

Frau Forster, Telefon: 0671 / 803-1505, Telefax: 0671 / 803-1548,

eMail: sabine.forster(at)kreis-badkreuznach.de

VG Meisenheim, VG Langenlonsheim