Einbürgerungen

Nächster Einbürgerungstermin: 11. Juni 2012
Einbürgerung nach §§ 8 und 9 Staatsangehörigkeitsgesetz (Einbürgerung der ausländischen Ehegatten deutscher Staatsbürger).
Benötigte Unterlagen (im Original vorlegen; bei fremdsprachigen Urkunden bitte Übersetzungen beifügen):
- Nachweis zur Person und zur Staatsangehörigkeit (Pass, Ausweis, Staatsangehörigkeitsnachweis) - auch des Ehegatten
- Geburtsurkunde
- bei Eheschließung in Deutschland - beglaubigte Ablichtung des Familienbuches oder Heiratsurkunde;
- bei Eheschließung im Ausland - Heiratsurkunde oder Heiratsbuch
- Scheidungsurteil der früheren Ehe oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
- ggf. Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder
- Einkommensnachweise (Verdienstbescheinigung, letzter Einkommenssteuerbescheid oder Rentenbescheid, Bescheid der Arbeitsargentur ARGE) - auch der Familienangehörigen
- tabellarischer Lebenslauf1 Passfoto (nur bei Personen ab 16 Jahren)
- Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse (z.B. Abschlusszeugnisse deutscher Schulen, Nachweise über Studien- oder Berufsabschlüsse oder Bescheinigung über ein Sprachdiplom sowie Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs)
- Nachweis über Wohnung (Grundbuchauszug, Kaufvertrag oder Mietvertrag)
Achtung:
- Antrag bitte erst bei der Einreichung unterschreiben,
- Geburtsurkunden für alle im Antrag aufgeführten Personen beifügen,
- sind im Antrag minderjährige Kinder aufgeführt, müssen beide Eltern unterschreiben.
- Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, muss der Sorgerechtsnachweis vorgelegt werden.
Einbürgerung nach § 10 StAG (Anspruch auf Einbürgerung nach 8-jährigem rechtmäßigen Aufenthalt)
Das Merkblatt zur Einbürgerung und die hierzu notwendigen Unterlagen können Sie hier herunterladen.
weitere Informationen:
Frau Jung, Telefon: 0671 / 803-1307, Telefax: 0671 / 803-1370
eMail: ute.jung(at)kreis-badkreuznach.de
Frau Drisang, Telefon: 0671 / 803-1308, Telefax: 0671 / 803-1370
eMail: baerbel.drisang(at)kreis-badkreuznach.de