Dorferneuerung
Dorferneuerung ist kommunale Aufgabe und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für den ländlichen Raum. Zur Entwicklung und Umsetzung örtlicher und regionaler Konzepte unterstützt das Land Rheinland-Pfalz Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger, die sich dieser Aufgabe stellen und zur Erhaltung und Verschönerung ihres Dorfes beitragen wollen. Ziel dieser Unterstützung ist es u.a. das Dorf als eigenständigen Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum zu erhalten und weiterzuentwickeln, sowie den individuellen Charakter des Dorfes mit seinem Ortsbild zu erhalten. Für diese Zwecke stellt das Land Rheinland-Pfalz Fördermittel zur Verfügung, die von Gemeinden, Privatpersonen, juristischen Personen und Personengemeinschaften des privaten Rechts in Anspruch genommen werden können. Voraussetzung ist allerdings, daß die Ortsgemeinde über ein qualifiziertes Dorferneuerungskonzept verfügt. 1984 erhielten erstmals sieben Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach ihre Anerkennung als Dorferneuerungsgemeinde durch die damalige Bezirksregierung Koblenz. Zur Zeit sind 95 der 119 Ortsgemeinden im Landkreis als Dorferneuerungsgemeinde anerkannt. Im Landkreis Bad Kreuznach wurden bisher über 1.100 private Bauvorhaben mit rd. 10 Mio. Euro an Fördermitteln unterstützt. Um diese Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, wurden Investitionen i.H.v. 58,2 Millionen getätigt. Davon profitierten insbesondere die orts- und regionsansässigen Handwerks-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe.
Einige Beispiele:




Förderung privater Baumaßnahmen
Förderungen sind in der gewachsenen Ortslage sowie in landschaftsbestimmenden Gehöftgruppen möglich.
Im privaten Bereich werden vorrangig gefördert:
- bauliche Maßnahmen zur Erneuerung älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude,
- Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter,
- bauliche Anpassung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe an die Erfordernisse zeitgerechten Wohnens und Arbeitens,
- die Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder die Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur.
Nicht gefördert werden Vorhaben:
- die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen
- die der Bauunterhaltung dienen (z.B. nur Fenster, nur Heizung, nur Dach etc.)
- in Neubaugebieten
- die bereits begonnen wurden.
Den Antrag für private Bauherren erhalten Sie hier!
Einige Beispiele:




weitere Informationen:
Herr Kruse, Telefon: 0671 / 803-1634,
eMail: thomas.kruse(at)kreis-badkreuznach.de
Herr Dürk, Telefon: 0671 / 803-1635,