
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Die Schönheit des Kreises Bad Kreuznach wird nicht nur durch die landschaftliche Vielfalt und den Waldreichtum, sondern auch durch die Ortsbilder und die zahlreichen kulturgeschichtlichen Sehenswürdigkeiten geprägt. Viele Ortsbilder, wie im besonderen Meisenheim, Kirn und Monzingen, werden von historischen Denkmälern bestimmt.

Denkmäler unterstehen dem Denkmalschutz- und -pflegegesetz von Rheinland-Pfalz. Sie dürfen nur mit Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach beseitigt, verändert oder von ihrem Standort entfernt werden. Schätzungsweise erfüllen 1.500 Bauwerke im Kreis Bad Kreuznach die Voraussetzung für eine Unterschutzstellung. Ziel der Denkmalpflege ist es möglichst viel der originalen Substanz zu erhalten. Bei Instandsetzungs- oder Sanierungsarbeiten empfiehlt es sich daher das Landesamt für Denkmalpflege bereits in die Vorplanung mit einzubeziehen und so die kostenlose fachliche Beratung und Koordinierung für eine denkmalgerechte Sanierung zu nutzen.
Für die Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung von Kulturdenkmälern gewährt das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse. Außerdem kann auch mit steuerlichen Vergünstigungen gerechnet werden.
Links:
Generaldirektion Kulturelle Erbe
Schillerstraße 44, Erthaler Hof, 55116 Mainz
Zuständige Gebietsreferentin:
Frau Oberbaurätin Dipl.-Ing. Brigitta Enders, Telefon: 06131 / 2016-213
Handwerkskammer Koblenz
Zentrum für Restaurierung und Denkmalpflege
Schlossweg 6, 55756 Herrstein, Telefon: 06785 / 9731-760 oder -761
weitere Informationen:
Herr Viehl, Telefon: 0671 / 803-1617,