Bußgeld
Welche Verstöße können zu einem Bußgeldverfahren führen?
- Verkehrsunfälle
- Verstöße gegen die Gurtpflicht
- Nichteinhalten der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten oder Abstände
- Bauordnungsrechtliche Verstöße
- Illegale Müllbeseitigung
- usw.
Diese und andere Ordnungswidrigkeiten werden von der Zentralen Bußgeldstelle der Kreisverwaltung Bad Kreuznach bearbeitet. Weitere Verstöße im fließenden Straßenverkehr (jedoch keine Parkverstöße) oder sonstige Ordnungswidrigkeiten (z. B. Baurecht, Abfallrecht, Lebensmittelrecht, Schulrecht usw.) werden hier bearbeitet.
Rechtsgrundlagen für das Bußgeldverfahren:
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG) und -verordnungen (StVO/StVZO)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Landesbauordnung (LBauO); Baugesetzbuch (BauGB)
- Ausländergesetz (AuslG)
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
- Handwerksordnung (HWO)
- u. a.
Wie kommt es zu einem Bußgeldverfahren ?
Im Allgemeinen wird der Verkehrsverstoß von der Polizei festgestellt und dann zur weiteren Bearbeitung an die Zentrale Bußgeldstelle weitergeleitet. Aber auch Privatanzeigen sind möglich. Hierbei muss der Anzeiger jedoch beachten, dass sein Name immer bekannt gegeben wird. Auch sind Tag, Zeit, Ort und Verstoß anzugeben. Eine Fahrerbeschreibung sollte ebenfalls abgegeben werden. Anonyme Anzeigen können nicht bearbeitet werden. Sobald die Anzeige vorliegt, wird der Betroffene angehört, verwarnt oder - sofern die Anhörung bereits erfolgt ist - direkt mit einem Bußgeld belegt. Die Höhe des Verwarn- bzw. Bußgeldes richtet sich nach dem bundesheinheitlichen Tatbestandskatalog. Diesen finden Sie auf der Webseite des Kraftfahrtbundesamtes bzw. bei allgemeinen Ordnungswidrigkeiten - wie Baurecht - nach den speziellen Rahmenkatalogen.
Gegen diesen Bußgeldbescheid hat man die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Danach wird die Sach- und Rechtslage erneut geprüft und der Vorgang entweder neu von uns entschieden oder aber über die Staatsanwaltschaft dem zuständigen Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
weitere Informationen:
Verkehrsordnungswidrigkeiten:
Herr Franzmann, Telefon: 0671 / 803-1113, Telefax: 0671 / 803-1119
eMail: heiko.franzmann(at)kreis-badkreuznach.de
Frau Hinckel, Telefon: 0671 / 803-1115, Telefax: 0671 / 803-1119
eMail: anna.hinckel(at)kreis-badkreuznach.de
Geschäftsstelle:
Frau Schmitt, Telefon: 0671 / 803-1112, Telefax: 0671 / 803-1119
eMail: petra.schmitt(at)kreis-badkreuznach.de
Frau Uhl, Telefon: 0671 / 803-1111, Telefax: 0671 / 803-1119
eMail: simone.uhl(at)kreis-badkreuznach.de
Ordnungswidrigkeitsverfahren:
Herr Helmes, Telefon: 0671 / 803-1110, Telefax: 0671 / 803-1119
eMail: helmes(at)kreis-badkreuznach.de
Herr Grossarth, Telefon: 0671 / 803-1116, Telefax: 0671 / 803-1119
eMail: tim.grossarth(at)kreis-badkreuznach.de