Berufsbildende Schule

 

Ziele und Bildungsinhalte der Berufsbildenden Schule
Die berufsbildende Schule (BBS) ermöglicht durch ein differenziertes Bildungsangebot den Erwerb beruflicher und berufsübergreifender Kompetenzen und vermittelt Abschlüsse der Sekundarstufe I und II, die den Eintritt in eine qualifizierte Berufstätigkeit oder in weiterführende berufsbezogene und studienbezogene Bildungsgänge ermöglichen. Sie ergänzt außerdem in der Sekundarstufe I erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten und kooperiert mit den an der dualen Ausbildung Beteiligten.

Formen der berufsbildenden Schule
Die berufsbildende Schule gliedert sich in folgende Schulformen:

  1. die Berufsschule einschließlich des Berufsvorbereitungsjahres
  2. die Berufsfachschule I und II, die dreijährige und höhere Berufsfachschule
  3. die Berufsoberschule
  4. die duale Berufsoberschule
  5. das berufliche Gymnasium
  6. die Fachschule
  7. die Fachoberschule

Hier können Sie ein Gesamtschaubild der BBS herunterladen.

 

(1) Die Berufsschule führt als gleichberechtigter Partner der betrieblichen Berufsausbildung durch eine gestufte Grund- und Fachbildung zu berufsqualifizierten Abschlüssen. Sie vermittelt im ersten Jahr (Grundstufe) eine berufsfeldbreite oder berufsbezogene Grundbildung. Der Unterricht in der Grundstufe und in den anschließenden Fachstufen erfolgt in Teilzeitunterricht, verbunden mit einer betrieblichen Ausbildung oder einem Arbeitsverhältnis. Teilzeitunterricht kann auch in Form des Blockunterrichts (zusammenhängende Unterrichtsabschnitte mit täglichem Unterricht) erteilt werden.

Das Abschlusszeugnis der Berufsschule schließt den Abschluss der Berufsreife ein. Es beinhaltet auch den qualifizierten Sekundarabschluss I, sofern

  1. die Berufsschule mit einem qualifizierten Ergebnis und
  2. eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit Erfolg abgeschlossen wurde sowie
  3. ausreichende Fremdsprachenkenntnisse, die einem mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht entsprechen, nachgewiesen werden.

Darüber hinaus führt der Berufsschulabschluss, aufbauend auf dem qualifizierten Sekundarabschluss I und in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und einer Fachhochschulreifeprüfung zur Fachhochschulreife. Jugendliche, die zu Beginn der Berufsschulpflicht kein Berufsausbildungs- oder Arbeitsverhältnis nachweisen und nicht die Berufsfachschule besuchen, können im Berufsvorbereitungsjahr auf eine Berufsausbildung vorbereitet werden.

(2) Die Berufsfachschule führt zu beruflichen und schulischen Qualifikationen oder Teilqualifikationen. Sie wird geführt als:

  1. Berufsfachschule I,
  2. Berufsfachschule II,
  3. dreijährige Berufsfachschule und
  4. höhere Berufsfachschule

Die Berufsfachschule I baut auf der Qualifikation der Berufsreife auf und vermittelt eine berufliche Grundausbildung.
Die Berufsfachschule II baut auf dem Abschluss der Berufsfachschule I mit qualifiziertem Ergebnis auf und führt zum qualifizierten Sekundarabschluss I.
Die dreijährige Berufsfachschule baut auf der Qualifikation der Berufsreife auf und führt zu einer schulischen Berufsqualifikation nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung; das Abschlusszeugnis der dreijährigen Berufsfachschule beinhaltet den qualifizierten Sekundarabschluss I, sofern der Bildungsgang mit einem qualifizierten Ergebnis abgeschlossen wird und ausreichende  Fremdsprachenkenntnisse, die einem mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht entsprechen, nachgewiesen werden.
Darüber hinaus führt das Abschlusszeugnis der dreijährigen Berufsfachschule, aufbauend auf dem qualifizierten Sekundarabschluss I und in Verbindung mit einer Fachhochschulreifeprüfung zur Fachhochschulreife.
Die Bildungsgänge der zweijährigen höheren Berufsfachschule bauen auf dem qualifizierten Sekundarabschluss I auf. Sie vermitteln bei erfolgreichem Schulbesuch den berufsqualifizierten Abschluss als Assistentin oder als Assistent.
Darüber hinaus führt das Abschlusszeugnis der höheren Berufsfachschule in Verbindung mit einer Fachhochschulreifeprüfung und einem Praktikum zur Fachhochschulreife.

(3) Die Berufsoberschule führt als Berufsoberschule I und Berufsoberschule II zur  Fachhochschulreife sowie zur fachgebundenen und zur allgemeinen Hochschulreife.
Die Berufsoberschule I setzt den qualifizierten Sekundarabschluss I sowie  eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und, soweit während der Berufsausbildung oder der Berufstätigkeit die Pflicht zum Schulbesuch bestand, den Abschluss der Berufsschule voraus und führt in einjährigem Vollzeitunterricht zur Fachhochschulreife.
An die Stelle der Berufsausbildung kann eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit treten. Die berufliche Vorbildung muss in der Regel der jeweiligen Fachrichtung entsprechen.
Die Berufsoberschule II setzt den erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule oder eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsstand voraus und führt in einjährigem Vollzeitunterricht zur fachgebundenen Hochschulreife und, sofern hinreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen werden, zur allgemeinen Hochschulreife. Die berufliche Vorbildung oder die besuchte Fachrichtung der Fachoberschule muss in der Regel der jeweiligen Fachrichtung der Berufsoberschule II entsprechen.
Die Berufsoberschule gliedert sich in folgende Bildungsgänge:

  • Sozialwesen
  • Wirtschaft
  • Technik

(4) Die duale Berufsoberschule baut auf dem qualifizierten Sekundarabschluss I und auf dem Abschluss der höheren Berufsfachschule oder dem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung sowie dem Berufsschulabschluss auf. Sie führt in Teilzeitunterricht zur Fachhochschulreife.

(5) Das berufliche Gymnasium führt als gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogenen Bildungsangeboten zur allgemeinen Hochschulreife.

Das berufliche Gymnasium gliedert sich in folgende Bildungsgänge:

  • Gesundheit u. Soziales
  • Wirtschaft
  • Technik mit den Schwerpunkten:
    • Bautechnik
    • Elektrotechnik
    • Metalltechnik
    • Umwelttechnik
    • Gestaltungs- u. Medientechnik

(6) Die Fachschule führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Fort- und Weiterbildung, vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung und fördert die Allgemeinbildung. Eine Gesamtqualifikation kann auch aufgrund mehrerer, während des Bildungsgangs erworbener Teilqualifikationen zuerkannt werden.
Die Fachschule, mit Ausnahme der Fachschule für Altenpflege, baut auf einer in der Regel dem gewählten Bildungsgang entsprechenden, abgeschlossenen Berufsausbildung, dem Abschluss der Berufsschule und einer zusätzlichen praktischen Berufstätigkeit auf.
Bei Fachschulen für soziale Berufe kann auf die praktische Vorbildung verzichtet werden. Der Bildungsgang dauert bei Vollzeitunterricht mindestens ein halbes Schuljahr, bei Teilzeitunterricht je nach Wochenstundenzahl ein oder eineinhalb Schuljahre. Der Abschluss einer Fachschule in Vollzeitunterricht mit der Dauer von mindestens zwei Schuljahren oder in Teilzeitunterricht mit entsprechend längerer Dauer ist der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.

(7) Die Fachoberschule setzt einen qualifizierten Sekundarabschluss I voraus und führt in einem zweijährigen Vollzeitunterricht unter Einschluss eines einschlägigen gelenkten Praktikums zur Fachhochschulreife. Sie wird im organisatorischen Verbund mit einer Realschule plus geführt.