Bauliche Anlagen

 

Alle baulichen Anlagen im Außenbereich, die baugenehmigungsfrei sind, bedürfen einer Genehmigung nach dem Landesnaturschutzgesetz.

Beispiele:

  • Gerätehütten bis zu 10 Kubikmeter umbauten Raumes
  • landwirtschaftliche Betriebsgebäude und Tierunterstände bis zu 100 qm Grundfläche u. 5 m Firsthöhe
  • Gewächshäuser für den Erwerbsgartenbau bis zu 5 m Firsthöhe
  • Einfriedungen, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen
  • Tiergehege, Weidezäune
  • Werbeanlagen bis zu 1 qm Größe
  • Stellplätze, Sport- und Spielplätze bis zu 100 qm Fläche
  • Lager- und Abstellplätze für die Landwirtschaft
  • sonstige Lagerplätze bis zu 300 qm Fläche

Ausnahme:


Herkömmliche Weidezäune für Rinder-, Pferde- oder Schafhaltung (aus  Holzpfosten mit bis zu 3 Reihen Spann-, Elektro- oder Stacheldrähten) bedürfen keiner Genehmigung.

Antragsunterlagen

Folgende Antragsunterlagen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens benötigt:

  • Formloser schriftlicher Antrag mit Angaben über das Vorhaben mit Begründung (warum, wofür) und genauen Maßen
    • bei Tiergehegen: Gehegegröße, Besatzdichte, Gehegeeinrichtungen
    • bei Unterständen: Anzahl der gehaltenen Tiere
    • bei landwirtschaftlichen Vorhaben: Angaben über den landwirtschaftlichen Betrieb
  • Übersichtslageplan im Maßstab 1: 25.000 und Auszug aus der Flurkarte 1: 1.000
    • Eigentums- bzw. Besitznachweis
    • Einzeichnung des Vorhabens im Auszug aus der Flurkarte und Einmaßung zu 2 Grenzen hin
  • Skizze des Vorhabens und Baubeschreibung
  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB
  • Angaben über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (z.B. Einbindung in die Landschaft durch Bepflanzung)

Weitere Informationen:


Frau Sonder, Telefon: 0671 / 803-1824, Telefax: 0671 / 803-1848
eMail: doris.sonder(at)kreis-badkreuznach.de

Herr Bender, Telefon: 0671 / 803-1820, Telefax: 0671 / 803-1848
eMail: thomas.bender(at)kreis-badkreuznach.de