Bauliche Anlagen
Alle baulichen Anlagen im Außenbereich, die baugenehmigungsfrei sind, bedürfen einer Genehmigung nach dem Landesnaturschutzgesetz.
Beispiele:
- Gerätehütten bis zu 10 Kubikmeter umbauten Raumes
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude und Tierunterstände bis zu 100 qm Grundfläche u. 5 m Firsthöhe
- Gewächshäuser für den Erwerbsgartenbau bis zu 5 m Firsthöhe
- Einfriedungen, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen
- Tiergehege, Weidezäune
- Werbeanlagen bis zu 1 qm Größe
- Stellplätze, Sport- und Spielplätze bis zu 100 qm Fläche
- Lager- und Abstellplätze für die Landwirtschaft
- sonstige Lagerplätze bis zu 300 qm Fläche
Ausnahme:
Herkömmliche Weidezäune für Rinder-, Pferde- oder Schafhaltung (aus Holzpfosten mit bis zu 3 Reihen Spann-, Elektro- oder Stacheldrähten) bedürfen keiner Genehmigung.
Antragsunterlagen
Folgende Antragsunterlagen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens benötigt:
- Formloser schriftlicher Antrag mit Angaben über das Vorhaben mit Begründung (warum, wofür) und genauen Maßen
- bei Tiergehegen: Gehegegröße, Besatzdichte, Gehegeeinrichtungen
- bei Unterständen: Anzahl der gehaltenen Tiere
- bei landwirtschaftlichen Vorhaben: Angaben über den landwirtschaftlichen Betrieb
- Übersichtslageplan im Maßstab 1: 25.000 und Auszug aus der Flurkarte 1: 1.000
- Eigentums- bzw. Besitznachweis
- Einzeichnung des Vorhabens im Auszug aus der Flurkarte und Einmaßung zu 2 Grenzen hin
- Skizze des Vorhabens und Baubeschreibung
- Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB
- Angaben über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (z.B. Einbindung in die Landschaft durch Bepflanzung)
Weitere Informationen:
Frau Sonder, Telefon: 0671 / 803-1824, Telefax: 0671 / 803-1848
eMail: doris.sonder(at)kreis-badkreuznach.de
Herr Bender, Telefon: 0671 / 803-1820, Telefax: 0671 / 803-1848
eMail: thomas.bender(at)kreis-badkreuznach.de