Aufenthaltserlaubnis

 

Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis.

 

Vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist grundsätzlich die Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks bei der deutschen Auslandsvertretung einzuholen. Für Besuchsaufenthalte bis zu drei Monaten besteht eine umfangreiche Ausnahmeregelung. Die Staatsangehörigen der Europäischen Union, der EFTA-Staaten und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie Australiens, Israels, Japans, Kanadas und Neuseelands können die erforderliche Aufenthaltserlaubnisse nach der Einreise beantragen.

Benötigte Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular mit Passbild
  • Meldebescheinigung
  • Gültiger Nationalpass
  • Arbeitsvertrag bzw. Einkommensnachweis
  • Ggfls. Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Ggfls. Heiratsurkunde
  • Ggfls. Wohnraumnachweis
  • Ggfls. Arbeitsberechtigung

Zusätzlich für die Aufenthaltsberechtigung

  • Nachweis über 60 Monate Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung

Antrag auf Verlängerung eines Besuchsvisums (Sichtvermerks) Sichtvermerke werden nur verlängert, wenn unvorhergesehene Ereignisse eingetreten sind, die bei der Antragstellung noch nicht berücksichtigt werden konnten.

Benötigte Unterlagen:

  • ausführliche Begründung des Verlängerungsantrages
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes

Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung (Besuchsbestätigung)

Die deutschen Auslandsvertretungen verlangen grundsätzlich vor der Erteilung eines Sichtvermerks die Vorlage einer Verpflichtungserklärung. Es ist bei der Ausländerbehörde ein fälschungssicheres Formular auszufüllen, wobei die Unterschrift der einladenden Person beglaubigt wird.
Benötigte Unterlagen:

  • Daten zu der Person, die einreisen will
  • Pass oder Personalausweis
  • Nachweis über Einkommen und Wohnraum

weitere Informationen:


Herr Gillmann, Telefon: 0671 / 803-1310, Telefax: 0671 / 803-1371
eMail: ralf.gillmann(at)kreis-badkreuznach.de